
Gebietsansässige, d. h. natürliche und juristische Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt, Wohnsitz oder Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, müssen ein- und ausgehende Zahlungen (Transaktionen) im Außenwirtschaftsverkehr über 12.500,- Euro oder Gegenwert melden.
Gebietsansässige haben monatlich den Stand ihrer Auslandsforderungen und -verbindlichkeiten zu melden, wenn die Summe der Forderungen oder der Verbindlichkeiten 5 Millionen Euro übersteigt. Darüber hinaus haben sie jährlich detaillierte Angaben zu grenzüberschreitenden Unternehmensbeteiligungen (Direktinvestitionen) zu melden, sofern die Bilanzsumme der Investitionsobjekte (umgerechnet) 3 Millionen Euro übersteigt.